Die Sozietät verfügt über langjährige und umfangreiche Erfahrungen in der Geltendmachung von Schutzrechten einerseits und in deren Verteidigung andererseits. Gewonnen in zahlreichen Verletzungs- und Nichtigkeitsverfahren, häufig durch alle Instanzen bis zum Bundesgerichtshof geführt.
Gerade aus der Vielzahl der betriebenen Verletzungs- und Nichtigkeitsverfahren wissen die Patentanwältinnen und Patentanwälte der Sozietät um die Bedeutung, die Schutzrechtsanmeldungen zukommt: In einem Verletzungsverfahren oder in einem Nichtigkeitsverfahren können eine unzureichende Offenbarung oder ein zu eng formulierter Patentanspruch für den Wert eines Patents katastrophale Folgen haben.
Aus dem Wissen resultiert das Engagement auch bei der Ausbildung junger Mitarbeiter mit ganz unterschiedlichem wissenschaftlichen Hintergrund.