Das Recht über Arbeitnehmererfindungen ist ein Deutsches Spezifikum und regelt Rechte und Pflichten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern bei Erfindungen von Arbeitnehmern. Demnach hat der Arbeitgeber das Recht, Erfindungen seiner Arbeitnehmer zu verwerten, insbesondere als Patent anzumelden.
Der Arbeitnehmer hat im Gegenzug einen Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Für Unternehmen bedeutet dies zwar einen Verwaltungsaufwand, bietet aber auf der anderen Seite einen Anreiz für Arbeitnehmer, Innovationen voranzutreiben.